Kosten

Naturheilkunde / Heilpraktiker:

  • Die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung werden in der Regel in Rechnung gestellt und richten sich, falls nichts anderes vereinbart wird, nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
  • Das zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.
  • Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, informieren Sie sich inwieweit diese Heilpraktikerkosten (evtl. Bioresonanz) übernimmt.
  • Privat Versicherte klären bitte mit Ihrer Versicherung ab, inwieweit diese Heilpraktikerkosten (evtl. Bioresonanz) übernimmt.
  • Gesetzlich Versicherte werden die Behandlungskosten privat in Rechnung gestellt.